Ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen möglich!
Was musst du wissen?
Hier die Facts:
- Du musst die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzen.
- Du hast bei der Erteilung das Mindestalter von 25 Jahren.
- Es wird eine Fahrerschulung von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von je 90 Minuten (Theorie mind. vier und Praxis mind. fünf UE) durchgeführt, ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) wird nach erfolgreicher Teilnahme ausgestellt.
- Zwischen Fahrerschulung und Eintragung darf max. ein Jahr liegen.
- Berechtigt zum Fahren von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1.
- Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren im Inland.
Aber Obacht!
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach §15 Absatz 3FeV ist nicht möglich!
Weitere Infos in unserer Fahrschule